Der Wunsch nach Ruhe in der eigenen Wohnung und am wenn möglich Arbeitsplatz gewinnt zunehmend an Bedeutung, denn die Lärmkulisse am Arbeitsplatz und in der Freizeit der Menschen nimmt ständig zu. Aus diesem Grund reagieren die Menschen immer sensibler auf Geräusche.

Nicht selten ist ein erhöhter Geräuschpegel Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Lärm am Arbeitsplatz und die daraus resultierende Lärmschwerhörigkeit führt die Statistik der berufsbedingten Erkrankungen an.

Etwa 3 Millionen Arbeitnehmer sind einem gehörgefärdeten Lärm von über 85 dB ausgesetzt. Gesetzliche Grundlagen im Bereich des Schallschutzes enthält die DIN 4109. Zum Schallschutz gehört insbesondere:

  • Schallschutzverkleidung
  • Schallschutzkapselungen
  • Dämmsysteme verschiedener Art
  • Akustik-Decke